Ein Unfall mit Todesfolge zeigte wieder einmal die ganze Tragik solchen Geschehens
Gestern musste sich Stefan B. aus Hoyerswerda vor dem Jugendgericht verantworten. Er war am 5. Feb 06
um 13.15 Uhr mit seinem PKW Nissan auf der Kreisstraße zwischen Knappenrode in Richtung Koblenz fahrend, 800 m vor dem Ortseingang in einer Rechtskurve bei Glatteis ins Schleudern geraten und beim Bremsen auf der linken Straßenseite gegen einen Baum gestoßen. Das Auto drehte sich um den Baum und kam an der Böschung zum stehen. Die Beifahrerin erlitt schwerste Verletzungen und VERSTARB noch an der Unfallstelle. Der PKW hatte Sommerreifen!!! Wie sich im Verlauf der Verhandlung herausstellte, wäre der Unfall in der konkreten Situation mit Winterreifen allerdings auch nicht vermeidbar gewesen. Stefan B. konnte zum Unfallhergang nichts sagen da er ebenfalls in den Trümmern des Autos eingeklemmt und bewusstlos war. Das Auto hatte er erst am Vortag gekauft, deshalb waren noch Sommerreifen aufgezogen. Das Wochenende 4./5. Feb. war von einem Wintereinbruch gekennzeichnet, mit Schneefällen und Glätte. Ein als Zeuge geladener Polizeibeamter war aus Löbau. Er sagte, die Straßen seien an diesem Tag überall Glatt gewesen, wenn auch nicht durchgehend, aber jeder war gewarnt. Wegen dem Eis konnten auf der Fahrbahn keine Spuren festgestellt werden. Solche fanden sich nur im aufgehäuftem Schnee am Straßenrand und am Baum. Als Unfallursache wurde überhöhte Geschwindigkeit vermutet, wobei niemand sagen konnte welches Tempo genau bei diesen Straßenverhältnissen als überhöht galt. Mit Winterreifen wäre der Unfall passiert, da war sich der Zeuge völlig sicher. Seitens der Jugendgerichtshilfe gab es nur positives über Stefan B. zu berichten. Den Führerschein hatte er seit Oktober 2004. Nach Einschätzung seiner Eltern ist er ein vorsichtiger Fahrer. Der Unfall mit seinen Folgen hat ihn tief getroffen. Stefan B. wird noch lange brauchen um damit fertig zu werden. Diese Last kann ihm niemand nehmen, auch nicht die Hilfe vom Psychologen, dem er sich anvertraut hat. Zu den Angehörigen des tödlich verunglückten Mädchens hat er Kontakt aufgenommen und hofft sie mögen ihm verzeihen. Der Staatsanwalt sagte, eine adäquate Antwort auf die Schuldfrage kann nie jemand geben in so einem Fall und was im Urteil auch rauskommt, das sei Zweitrangig, mit der moralischen Last muss Stefan B. so oder so allein fertig werden. Jugendrichterin Katrin Müller schloss sich im Wesentlichem dem Antrag der Verteidigung an. Sie verurteilte Stefan B. zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, ausgesetzt für 2 Jahre zur Bewährung. Für 1 Jahr wird er einem Bewährungshelfer unterstellt. Er erhielt zu dem ein 3 monatiges Fahrverbot und muss eine Geldbusse von 600 € an die Opferhilfe Sachsen zahlen...